Innenarchitektur hat immer etwas mit Menschen zu tun: Denjenigen, die planen und Denjenigen für die geplant wird. Deshalb betrachte ich es als sinnvoll, dass Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben, denn die Chemie muss stimmen. Neben den spröden Zahlen und Fakten gibt es inzwischen ein Arbeitsleben mit vielen Erfahrungen, Geschichten und Anekdoten um ganze Bücher zu füllen: wunderbar, wenn man später darüber lachen kann!
studium
1976 – 80 Studium an der HS Rosenheim, Abschluss Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektur
Die lebenslange fachbezogene Fort- und Weiterbildung entsprechend der Vorgaben des Baukammerngesetzes ist selbstverständlich
berufliche tätigkeit
1981 – 82 WK-Einrichtungshaus und Schreinerei Filser, Rosenheim
1982 – 83 Planungsbüro Schinner, München
1983 – 87 DIM Design Institut München
seit 1987 selbstständige freiberufliche Tätigkeit bundesweit und im Ausland
mitgliedschaften
seit 1993 Mitglied der Bayer. Architektenkammer BYAK, München Eintrag in die Architektenliste Nr. 172 039
seit 1994 Mitglied Berufsverband Bund Deutscher Innenarchitekten bdia
2007 - 2019 Mitglied Lichttechnische Gesellschaft LiTG
ehrenamtliche tätigkeit
1996 - 2019 ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand des BDIA Landesverband Bayern
2003 -2019 ehrenamtl. Tätigkeit als stellvertretende Vorsitzende Vorstand BDIA Landesverband Bayern
1999 - 2021 ehrenamtl. Tätigkeit als Mitglied des Eintragungsausschusses der Bayer. Architektenkammer BYAK
2011 -2021 Mitglied der Vertreterversammlung Bayerischen Architektenkammer BYAK
2011 -2019 Vizepräsidentin Berufsverband Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA
Soziales Engagement generell und speziell für den Berufsstand ist mir ein Herzensanliegen. Um das Berufsbild in der Öffentlichkeit „gerade zu rücken“, den Nachwuchs zu fördern, berufspolitische Themen von Honorarordnung bis zur Bauvorlageberechtigung im Sinne von nachhaltiger Sicherung der Rahmenbedingungen für die Berufsausübung und des Verbraucherschutzes voran zu bringen braucht es Durchhaltevermögen und einen langen Atem.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Alle, die mich immer wieder ermutigt sowie auch aktiv mit Rat und Tat unterstützt haben!
allgemeine information zum berufsbild
qualifikation
Der Titel „Innenarchitekt/in“ ist geschützt und bestätigt die hohe Qualifikation seines Trägers. Das Führen des Titels setzt den erfolgreichen Abschluss eines Studiums voraus. Weitere Voraussetzung ist die Eintragung in das Berufsverzeichnis der jeweiligen Länder-Architektenkammer.
Der Innenarchitekt/in kann Bauanträge, die im Rahmen seiner Berufsaufgaben liegen, beim Bauamt einreichen: Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 4 der Bayer. Bauordnung
Eintrag in die Architektenliste der Architektenkammer Bayern 172 039
Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen des Baukammergesetzes
Regelungen einsehbar unter: Gesetzblatt des Landes Bayern
vergütung
planungsleistungen
Die Vergütung bauplanerischer Leistungen des Innenarchitekten/in ist in der HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nach den Leistungsphasen 1 -9 gesetzlich geregelt. Es kann in diesem Rahmen eine Pauschale vereinbart werden, die Abrechnung nach Stundenaufwand oder auf Basis der Herstellkosten (Baukosten) erfolgen.
beratungsleistungen
Die Vergütung von Beratungsleistungen erfolgt individuell angepasst an Ihre Aufgaben- und Fragestellung.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Mail mit Ihren Fragen: Ich mache Ihnen gerne und unkompliziert ein Angebot – ob für ein
unverbindliches Erstgespräch oder eine umfassendere Beratung, Planung oder Serviceleistung (z. B. Begleitung bei Immobilienbesichtigung)
Kostenrahmen ab 120,00 €/St.
anfahrten / nebenkosten
Vergütung von Anfahrten und Nebenkosten werden ebenfalls vor Auftragserteilung geregelt – fair und transparent.
Alle Honorare zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer!